2. Auflage "Hausübertragung von den Eltern auf die Kinder" ab sofort erhältlich Referent Neue Termine ab Diplom Rechtspfleger (FH) 22.09.2025 sind Hartmut Richter eingestellt
2. Auflage "Hausübertragung von den Eltern auf die Kinder" ab sofort erhältlich   Referent                                                                          Neue Termine ab                      Diplom Rechtspfleger (FH)                                             22.09.2025 sind Hartmut Richter                                                                eingestellt 

„Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein Muss für Jedermann!“

 

Dieses Thema ist in aller Munde. Doch viele wissen nicht, wofür Sie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung benötigen. Der Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung wird anhand von Beispielen erläutert. Denn im Fall einer Krankheit, eines Unfalls oder auch im Alter kann der Verstand sich trüben, so dass man nicht mehr in der Lage ist, für sich zu handeln.

Für einen solchen Fall können Sie schon jetzt Vorsorge treffen. Sie können den Ehegatten, einen Familienangehörigen oder einen Freund in der Vollmacht bestimmen, der für Sie handeln soll. Des Weiteren können Sie den Umfang des Handelns festlegen.

Seit dem 01. September 2009 sind Gesetzesänderungen zum Thema Patientenverfügung in Kraft getreten. Mit den gesetzlichen Änderungen werden die Rechte der Patienten – die eine Patientenverfügung errichtet haben – gestärkt. Ärzte und Pflegepersonal müssen sich nunmehr an die Regelungen der verfassten Patientenverfügung halten. Diese Erneuerungen werden in dem Vortrag besonders behandelt.

Im Anschluss an den Vortrag wird jeder in der Lage sein seine individuelle  Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schreiben zu können.

 

Für Vortragsanfragen und weitere Informationen nutzen Sie bitte das Kontakt - Formular

 

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